Nachbarschaftshilfe NRW: Voraussetzungen, Abrechnung und Steuern einfach erklärt






Das bedeutet:

  • Bis zu 131 Euro pro Monat stehen zur Verfügung
  • Dieser Betrag kann für Nachbarschaftshilfe genutzt werden
  • Die Kosten werden im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet