Nachbarschaftshilfe beginnt oft ganz unkompliziert: Man bringt der älteren Dame von nebenan den Einkauf mit, begleitet jemanden zum Arzt oder schaut einfach mal vorbei. Hilfe, die direkt aus der Nachbarschaft kommt.
Genau dieses Prinzip hat auch in Nordrhein-Westfalen einen festen Platz im Pflegesystem gefunden. Denn Nachbarschaftshilfe ist längst mehr als nur eine gute Tat: Sie kann offiziell anerkannt und über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Damit das funktioniert, gibt es klare Regeln. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst.
Nachbarschaftshilfe umfasst einfache Unterstützungsleistungen im Alltag. Dazu gehören zum Beispiel:
Wichtig: Diese Art der Unterstützung ersetzt keine professionelle Pflege. Körperbezogene Pflege oder medizinische Leistungen sind ausgeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen darf grundsätzlich jede volljährige Privatperson leisten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Damit du anerkannt wirst, musst du einige grundlegende Bedingungen einhalten:
Diese Regeln stellen sicher, dass Nachbarschaftshilfe kein Ersatz für professionelle Dienstleistungen ist.
Weitere Informationen unter Nachbarschaftshilfe NRW.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Grundqualifizierung erforderlich, wenn die Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abgerechnet werden soll.
Die Qualifikation kann auf zwei Wegen nachgewiesen werden:
Wichtig:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Das bedeutet:
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Prinzip des Kostenerstattungsprinzips:
Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.
Damit die Pflegekasse die Kosten anerkennt, sollte die Abrechnung folgende Punkte enthalten:
Wenn du für Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung erhältst, gilt grundsätzlich:
Die Aufwandsentschädigung ist steuerfrei, wenn:
Empfehlung: Einnahmen und Belege immer dokumentieren und im Zweifel steuerlichen Rat einholen.
Auch wenn du Bürgergeld erhältst, darfst du Nachbarschaftshilfe leisten.
Wichtig ist jedoch:
Wie viel genau angerechnet wird, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall und sollte dort erfragt werden.
Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld I gilt:
Die Agentur für Arbeit prüft jedoch oft, ob und wie viel Geld angerechnet wird.
Vor Beginn der Nachbarschaftshilfe sollte mit dem zuständigen Sozialhilfeträger geklärt werden, ob und wie die Aufwandsentschädigung angerechnet wird.
Unter Sozialhilfe versteht man hier z.B. die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter.
Wenn du für deine Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung erhältst, gilt grundsätzlich:
Eine Steuerpflicht entfällt in der Regel, wenn:
Bei der Nachbarschaftshilfe besteht nicht automatisch ein Versicherungsschutz. Deshalb ist es wichtig, sich vorab damit zu beschäftigen.
In der Regel bist du nur über deine private Haftpflichtversicherung abgesichert, denn die Nachbarschaftshilfe gilt meist als Gefälligkeit.
Das bedeutet:
Im Schadenfall ist die Haftung oft eingeschränkt und du musst nicht automatisch für Schäden aufkommen.
Aber wichtig:
Nicht jede Haftpflichtversicherung übernimmt sogenannte Gefälligkeitsschäden. Deshalb solltest du unbedingt prüfen, ob deine Versicherung diese Fälle abdeckt.
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ist nicht automatisch gegeben, kann aber im Einzelfall bestehen.
Kläre frühzeitig mit der Unfallkasse NRW ob eine Versicherung besteht.
Wenn kein gesetzlicher oder privater Unfallversicherungsschutz besteht, übernimmt in der Regel deine Krankenkasse die Behandlungskosten.
Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen ist eine einfache und sinnvolle Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen.
Wichtig ist dabei:
So bleibt die Unterstützung unkompliziert und wird problemlos von der Pflegekasse anerkannt.
Weitere Informationen findest du unter Nachbarschaftshilfe NRW