Nachbarschaftshilfe in NRW
So funktioniert Anerkennung, Abrechnung und Vergütung
Nachbarschaftshilfe beginnt oft ganz unkompliziert: Man bringt der älteren Dame von nebenan den Einkauf mit, begleitet jemanden zum Arzt oder schaut einfach mal vorbei. Hilfe, die direkt aus der Nachbarschaft kommt.
Genau dieses Prinzip hat auch in Nordrhein-Westfalen einen festen Platz im Pflegesystem gefunden. Denn Nachbarschaftshilfe ist längst mehr als nur eine gute Tat: Sie kann offiziell anerkannt und über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Damit das funktioniert, gibt es klare Regeln. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst.
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe umfasst einfache Unterstützungsleistungen im Alltag. Dazu gehören zum Beispiel:
- Hilfe im Haushalt
- Einkaufen und Besorgungen
- Begleitung zu Terminen (Ärzte, Friseur, Ämter, etc.)
- Soziale Betreuung (z.b. gemeinsam spielen, kochen, spazieren gehen) und Gespräche
Wichtig: Diese Art der Unterstützung ersetzt keine professionelle Pflege. Körperbezogene Pflege oder medizinische Leistungen sind ausgeschlossen.
Wer darf Nachbarschaftshilfe erbringen?
In Nordrhein-Westfalen darf grundsätzlich jede volljährige Privatperson leisten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Damit du anerkannt wirst, musst du einige grundlegende Bedingungen einhalten:
- Nachbarschaftshilfe kann genutzt werden, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt
- Die helfende Person ist nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
- Sie lebt nicht im gleichen Haushalt
- Die Tätigkeit erfolgt nicht gewerblich
- Nachbarschaftshelfer*in darf maximal zwei Pflegebedürftige unterstützen
- Es handelt sich um eine ergänzende, freiwillige Unterstützung (Ehrenamt)
- Nachbarschaftshelfer*in darf nicht gleichzeitig Pflegeperson sein
Diese Regeln stellen sicher, dass Nachbarschaftshilfe kein Ersatz für professionelle Dienstleistungen ist.
Weitere Informationen unter Nachbarschaftshilfe NRW.
Welche Qualifikation ist dafür nötig?
In Nordrhein-Westfalen ist eine Grundqualifizierung erforderlich, wenn die Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abgerechnet werden soll.
Die Qualifikation kann auf zwei Wegen nachgewiesen werden:
- Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs oder Pflegekurs
- oder Nachweis, dass ein Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz gelesen wurde
Wichtig:
- Der Nachweis muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person eingereicht werden
- Ohne diesen Nachweis ist keine Kostenerstattung möglich
- Bestimmte Berufsabschlüsse, insbesondere im Pflege-, Therapie- oder Sozialbereich (z. B. Pflege, Therapie, Sozialarbeit oder Psychologie), werden bereits als ausreichende Qualifikation anerkannt.
Wie wird Nachbarschaftshilfe bezahlt?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Das bedeutet:
- Bis zu 131 Euro pro Monat stehen zur Verfügung
- Dieser Betrag kann für Nachbarschaftshilfe genutzt werden
- Die Kosten werden im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Prinzip des Kostenerstattungsprinzips:
- Die Nachbarschaftshilfe wird durchgeführt
- Die Pflegeperson geht in Vorkasse
- Die helfende Person erstellt eine Abrechnung
- Diese wird bei der Pflegekasse eingereicht
- Die Pflegekasse erstattet den Betrag
Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.
Was muss in der Abrechnung stehen?
Damit die Pflegekasse die Kosten anerkennt, sollte die Abrechnung folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift der beteiligten Personen
- Datum und Dauer der Leistung
- Art der Unterstützung
- Höhe der Aufwandsentschädigung
- Unterschriften
Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung
Wenn du für Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung erhältst, gilt grundsätzlich:
- Die Einnahmen zählen als Einkommen
- Sie müssen beim Finanzamt angegeben werden
Wann bleibt es steuerfrei?
Die Aufwandsentschädigung ist steuerfrei, wenn:
- die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgt
- nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen betreut werden
- sie ehrenamtlich ist
- und als sittliche Pflicht angesehen werden kann
- nicht mehr erhalten wird, als was die Pflegekasse erstattet (131€)
Empfehlung: Einnahmen und Belege immer dokumentieren und im Zweifel steuerlichen Rat einholen.
Bürgergeld: Was ist erlaubt?
Auch wenn du Bürgergeld erhältst, darfst du Nachbarschaftshilfe leisten.
Wichtig ist jedoch:
- Die Aufwandsentschädigung gilt als Einkommen
- Alle Einnahmen müssen beim Jobcenter gemeldet werden
Freibetrag
- Die ersten 100 Euro im Monat werden in der Regel nicht angerechnet
- Alles darüber hinaus kann anteilig auf das Bürgergeld angerechnet werden
Wie viel genau angerechnet wird, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall und sollte dort erfragt werden.
Bezug von Arbeitslosengeld I – Was ist zu beachten?
Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld I gilt:
- Einnahmen aus Nachbarschaftshilfe zählen als Einkommen
- Es besteht ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat
- Einnahmen müssen der Agentur für Arbeit gemeldet werden
Die Agentur für Arbeit prüft jedoch oft, ob und wie viel Geld angerechnet wird.
Empfänger von Sozialhilfe – Was beachten?
Vor Beginn der Nachbarschaftshilfe sollte mit dem zuständigen Sozialhilfeträger geklärt werden, ob und wie die Aufwandsentschädigung angerechnet wird.
Unter Sozialhilfe versteht man hier z.B. die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter.
- Einnahmen aus Nachbarschaftshilfe werden in der Regel als Einkommen berücksichtigt
- Das gilt unabhängig davon,
- woher das Geld kommt
- ob es einmalig oder regelmäßig gezahlt wird
- oder ob es steuerfrei ist
Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Rente
Wenn du für deine Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung erhältst, gilt grundsätzlich:
- Die Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben werden
Wann bleibt die Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Eine Steuerpflicht entfällt in der Regel, wenn:
- du höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützt
- die Vergütung den Entlastungsbetrag (aktuell 131 Euro pro Monat) nicht überschreitet
- und die Tätigkeit als sittliche Pflicht gegenüber der unterstützten Person angesehen werden kann
Versicherung bei Nachbarschaftshilfe
Haftpflichtversicherung
Bei der Nachbarschaftshilfe besteht nicht automatisch ein Versicherungsschutz. Deshalb ist es wichtig, sich vorab damit zu beschäftigen.
In der Regel bist du nur über deine private Haftpflichtversicherung abgesichert, denn die Nachbarschaftshilfe gilt meist als Gefälligkeit.
Das bedeutet:
Im Schadenfall ist die Haftung oft eingeschränkt und du musst nicht automatisch für Schäden aufkommen.
Aber wichtig:
Nicht jede Haftpflichtversicherung übernimmt sogenannte Gefälligkeitsschäden. Deshalb solltest du unbedingt prüfen, ob deine Versicherung diese Fälle abdeckt.
Unfallversicherung
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ist nicht automatisch gegeben, kann aber im Einzelfall bestehen.
- Möglich ist eine Absicherung über die Unfallkasse NRW oder eine Berufsgenossenschaft
- Ob du versichert bist, hängt von deiner individuellen Situation ab
Kläre frühzeitig mit der Unfallkasse NRW ob eine Versicherung besteht.
Wenn kein gesetzlicher oder privater Unfallversicherungsschutz besteht, übernimmt in der Regel deine Krankenkasse die Behandlungskosten.
Fazit
Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen ist eine einfache und sinnvolle Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen.
Wichtig ist dabei:
- Voraussetzungen einhalten
- Qualifikation nachweisen
- Abrechnung korrekt durchführen
So bleibt die Unterstützung unkompliziert und wird problemlos von der Pflegekasse anerkannt.
Weitere Informationen findest du unter Nachbarschaftshilfe NRW
