Wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt, stehen viele Angehörige vor einer akuten Herausforderung. Das Pflegeunterstützungsgeld kann in dieser Situation helfen, weil du kurzfristig der Arbeit fernbleiben kannst, um die Pflege zu organisieren und sicherzustellen.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die kurzfristig die Pflege organisieren müssen.
Es greift, wenn:
Anspruch haben in der Regel nahe Angehörige, zum Beispiel:
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dazu gehören unter anderem folgende Fälle:
Für Landwirte gelten besondere Regelungen.
Wenn sie aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen kurzfristig nicht arbeiten können, erhalten sie kein Pflegeunterstützungsgeld, sondern eine sogenannte Betriebshilfe.
Diese wird gewährt:
Ziel ist es, sicherzustellen, dass der landwirtschaftliche Betrieb in dieser Zeit weitergeführt werden kann.
Die Betriebshilfe wird nach § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte gewährt und ersetzt in diesem Fall das Pflegeunterstützungsgeld.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird für bis zu 10 Arbeitstagen pro Jahr gewährt
Diese Zeit kannst du nutzen, um:
Wichtig: Die 10 Tag können über das Jahr hinweg verteilt werden.
Die 10 Tage der Pflegeunterstützung können auf verschiedene nahe Angehörige verteilt werden und dürfen die Summe von 10 Tagen nicht übersteigen.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach deinem Einkommen. Entscheidend ist, ob in den letzten 12 Monaten vor dem Arbeitsausfall sogenannte Einmalzahlungen gezahlt wurden.
Höhe ohne Einmalzahlungen
Wenn du in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen erhalten hast (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), erhältst du 90 % deines tatsächlich ausgefallenen Nettoentgelts.
Höhe mit Einmalzahlungen
Wenn du in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit Einmalzahlungen erhalten hast, gilt:
Höchstbetrag
Maximal 135,63 € pro Tag (70% der Beitragsbemessungsgrenze)
(Stand: 2026)
Abzüge
Auch wenn sich die Höhe am Netto orientiert, werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen:
Diese werden jeweils zur Hälfte getragen von:
Wichtig:
Angenommen, das Nettoeinkommen beträgt 2.800 € im Monat.
2.800 € / 30 Tage = 93,33 € pro Tag
93,33 € × 0,9 = 84,00 € pro Tag
84,00 € × 6 Tage = 504,00 €
Wichtig: Von diesem Betrag werden noch Sozialbeiträge abgezogen.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Der Antrag kann bei der zuständigen Pflegekasse heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden.
Wichtig ist:
Der Antrag sollte möglichst schnell gestellt werden.
Im Attest müssen folgende Angaben enthalten sein:
Das Pflegeunterstützungsgeld ist besonders hilfreich:
Es schafft Zeit, um die Situation in Ruhe zu klären.
Gerade in dieser Phase entstehen viele Fragen:
Eine Pflegeberatung kann helfen, diese Zeit sinnvoll zu nutzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Das Pflegeunterstützungsgeld hilft, in einer akuten Situation handlungsfähig zu bleiben. Es verschafft Zeit, um die Pflege zu organisieren und die nächsten Schritte zu planen.