Pflegenews
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05.12.2025
Patienten beteiligen sich künftig an Kosten für Rettungswagentransporte
Im Rhein-Sieg-Kreis gilt seit dem Beschluss des Kreistags vom 4. Dezember eine neue Gebührenregelung im RettuIm Rhein-Sieg-Kreis müssen Patientinnen und Patienten seit dem 4. Dezember unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Rettungswagentransporte mittragen. Hintergrund ist, dass Krankenkassen sogenannte Fehlfahrten – Einsätze ohne anschließenden Krankenhaustransport – nicht mehr vollständig übernehmen.
Ein Rettungswageneinsatz kostet nun rund 1.207 Euro statt zuvor 1.061 Euro. Je nach Fall kann ein Eigenanteil von etwa 200 bis 300 Euro entstehen.
Die medizinische Versorgung bleibt unverändert: Niemand zahlt vor Ort, die Abrechnung erfolgt nachträglich per Gebührenbescheid.
Quelle: https://www.rundschau-online.de/region/rhein-sieg/rhein-sieg-patienten-zahlen-transport-im-rettungswagen-jetzt-mit-1-1163112
21.11.2025
Bundesrat stoppt Sparpaket – Pflegekompetenzgesetz (BEEP) verzögert sich
Der Bundesrat hat das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen gestoppt und den Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Dadurch verzögert sich auch das geplante Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachpersonen mehr Befugnisse geben sollte. Die Länder warnen vor Klinikbelastungen und fordern stabile Finanzierungsstrukturen. Jetzt muss ein Kompromiss gefunden werden.
Quelle: CAREkonkret Heft 48/2025
12.11.2025
Gesetz für weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Der Bundestag beschloss am 06. November 2025, Änderungen bzgl. der Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird mit einem Inkrafttreten zum 01. Januar 2026 gerechnet.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen die Beratung durch eine Pflegefachperson künftig nur noch halbjährlich einmal wahrnehmen – bisher war der Besuch vierteljährlich vorgeschrieben.
Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf auch vierteljährlich beraten zu werden.
Ebenso gibt es Neuerungen hinschtlich der Verhinderungspflege:
Künftig müssen Kosten für die Verhinderungspflege spätestens bis Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Damit fällt eine vierjährige Rückerstattungsmöglichkeit weg.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/befugniserweiterungsgesetz-bundestag-06-11-25.html
