Viele Ratsuchende stellen ähnliche Fragen – deshalb habe ich die wichtigsten Informationen zu den Beratungsbesuchen (§ 37.3 SGB XI) und Pflegeschulungen (§ 45 SGB XI) für Sie zusammengestellt.
So erhalten Sie schnell und unkompliziert einen Überblick über das Angebot meiner Pflegeberatung in Windeck und Ihre Möglichkeiten.
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten.
Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Sie bei Bedarf fachlich zu unterstützen.
Die Beratung wird von anerkannten Pflegefachkräften durchgeführt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – für Sie kostenfrei.
Die Häufigkeit des Beratungsbesuchs hängt vom Pflegegrad ab:
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.
Der erste Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss in der Regel vor Ort bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Danach kann jede zweite Beratung auch per Video durchgeführt werden.
Wenn die pflegebedürftige Person dies nicht kann (z.B. bei kognitiven Einschränkungen oder gesundheitlichen Gründen), kann der Termin auch mit einer bevollmächtigten oder betreuenden Person durchgeführt werden.
Wichtig: Die Person, die die Pflege durchführt oder organisiert, sollte anwesend sein.
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ihren Unterstützungsbedarf. Darauf folgt Beratung zu Unterstützungsangeboten und eine Bestätigung für die Pflegekasse.
Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten, je nach individueller Pflegesituation. Erstberatungen oftmals bis zu 90 Minuten.
Sie können mich jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren, oder ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Homepage.
Nachdem ich mich zurückmelde, bespreche mit Ihnen den Bedarf, die Inhalte und den besten Zeitpunkt für die Schulung – ganz individuell.
Eine Pflegeschulung gibt Ihnen Sicherheit im Pflegealltag, zeigt Ihnen praktische Handgriffe, entlastet Sie körperlich und seelisch – und hilft, Fehler oder Überforderung zu vermeiden.
Sie lernen, wie Sie Pflege richtig umsetzen, sich selbst schützen und welche Hilfsmittel oder Leistungen Ihnen zustehen. So gewinnen Sie nicht nur Wissen, sondern auch mehr Ruhe und Klarheit im Umgang mit Ihrem Angehörigen.
Teilnehmen können alle Personen, die einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn pflegen – unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im betreuten Wohnen stattfindet. Auch Pflegepersonen ohne formale Ausbildung sind willkommen.
Nein. Die Pflegeschulung nach § 45 SGB XI ist kostenfrei. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Die Schulung findet bei Ihnen zu Hause statt.
Die Schulung vermittelt praktische Kenntnisse und Sicherheit im Pflegealltag. Mögliche Themen sind z. B.:
Das hängt vom Thema und Umfang ab. Einzel-Pflegeschulungen dauern meist 90 bis 120 Minuten, bei Bedarf können auch mehrere Termine vereinbart werden.
Ja, die Schulung kann gemeinsam mit anderen pflegenden Angehörigen durchgeführt werden – entweder im Rahmen einer kleinen Gruppe oder individuell abgestimmt.
Sie können mich jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren, oder ganz einfach über das Kontaktformular auf dieser Homepage.
Nachdem ich mich zurückmelde, bespreche mit Ihnen den Bedarf, die Inhalte und den besten Zeitpunkt für die Schulung – ganz individuell.
Erfahren Sie mehr über meine Motivation, meinen Werdegang und mein Engagement für eine gute Pflegeberatung.
Wenn Sie sich Unterstützung wünschen oder einfach jemanden brauchen, der zuhört und den Weg kennt –
ich bin für Sie da.