Pflege betrifft viele Familien – oft plötzlich, oft überfordernd.
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf eine regelmäßige Pflegeberatung. Doch was genau passiert eigentlich bei diesem sogenannten „Beratungseinsatz“? Und warum ist er so wichtig?
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen einfach & verständlich, worum es bei der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI geht – und wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Der § 37.3 SGB XI regelt, dass Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen müssen.
Der Zweck: Die Pflege zu Hause sichern, Angehörige stärken und Hilfebedarf frühzeitig erkennen.
Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nicht fristgerecht durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar vollständig streichen.
Deshalb ist es wichtig, die vorgesehenen Fristen einzuhalten.
Versäumen Sie den Termin versehentlich, sollten Sie sich möglichst schnell bei Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberaterin melden, um den Besuch kurzfristig nachzuholen.
In der Regel zeigen sich die Kassen bei erstmaligem Verpassen kulant, wenn zeitnah ein neuer Termin vereinbart wird.
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad 1 -> freiwillig
Pflegegrade 2 & 3 -> jedes halbe Jahr
Pflegegrade 4 & 5 -> jedes viertel Jahr
Der Beratungsbesuch findet bei Ihnen zu Hause statt. In vertrauter Umgebung spricht die Pflegefachkraft mit Ihnen über:
Idealerweise ist die pflegebedürftige Person beim Beratungsbesuch anwesend, denn ihre Situation steht im Mittelpunkt.
Ebenso sinnvoll ist die Teilnahme der pflegenden Angehörigen oder Betreuungspersonen, da sie viele praktische Fragen und Erfahrungen einbringen können.
So lässt sich die Beratung bestmöglich auf die individuelle und aktuelle Pflegesituation abstimmen – verständlich, entlastend und gemeinsam.
Eigentlich nichts – kein Papierkram nötig.
Hilfreich ist:
✅ Erhalt des Pflegegeldes (gesetzlich vorgeschrieben!)
✅ Neue Ideen für den Pflegealltag
✅ Zugang zu weiteren Leistungen der Pflegekasse
✅ Entlastung & Unterstützung für pflegende Angehörige
✅ Dokumentierte Pflegequalität – wichtig für spätere Anträge
Die Beratung darf ausschließlich von qualifizierten und zugelassenen Fachkräften durchgeführt werden.
Dazu zählen:
Während des Beratungseinsatzes wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular ausgefüllt, das alle relevanten Inhalte der Beratung dokumentiert.
Jedoch muss nicht jedes Detail des Gesprächs schriftlich festgehalten werden.
Auf dem Formular der Pflegekasse werden die wichtigsten Punkte stichpunktartig oder über ankreuzen dokumentiert, z. B.:
Das Formular dient vor allem als Nachweis gegenüber der Pflegekasse, dass der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI fristgerecht stattgefunden hat.
Vertrauliche oder sehr persönliche Inhalte müssen nicht ins Formular aufgenommen werden, sondern bleiben im geschützten Rahmen des Gesprächs.
Sie erhalten davon eine Kopie für Ihre Unterlagen.
In der Regel übernehmen Pflegedienste, Beratungsstellen oder selbstständige Pflegeberater:innen die Übermittlung des Formulars direkt an die zuständige Pflegekasse.
So müssen Sie sich um nichts weiter kümmern.
Nichts.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen – Sie müssen nichts bezahlen.
Autorin: Claudia Patelschick
Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI | Pflegeberatung in Windeck und Umgebung