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Deine Pflegeberaterin – Pflegeberatung in Windeck & Umgebung

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Pflegeunterstützungsgeld Wenn plötzlich Pflege nötig wird

Wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt, stehen viele Angehörige vor einer akuten Herausforderung. Das Pflegeunterstützungsgeld kann in dieser Situation helfen, weil du kurzfristig der Arbeit fernbleiben kannst, um die Pflege zu organisieren und sicherzustellen.

Unterstützung in der Pflegesituation anfragen

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die kurzfristig die Pflege organisieren müssen.

Es greift, wenn:

  • eine akute Pflegesituation eintritt
  • Pflegeempfänger*in bereits einen Pflegegrad hat oder dieser angebahnt ist
  • schnell Pflegeunterstützung organisiert werden muss
  • Pflegeempfänger*in ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert (kann aber außerhalb Deutschlands leben)

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben in der Regel nahe Angehörige, zum Beispiel:

  • Kinder
  • Ehepartner oder Partner
  • Eltern
  • Geschwister
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Wann kein Anspruch besteht

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dazu gehören unter anderem folgende Fälle:

  • Sie befinden sich bereits in der Pflegezeit oder Familienpflegezeit und sind von Ihrer Arbeit freigestellt
  • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn weiterhin, sodass kein Verdienstausfall entsteht
  • Sie sind selbstständig, Beamter oder beziehen Arbeitslosengeld oder Grundsicherung
  • Die pflegebedürftige Person gilt nicht als naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes (§ 7)

Besonderheit für Landwirte

Für Landwirte gelten besondere Regelungen.

Wenn sie aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen kurzfristig nicht arbeiten können, erhalten sie kein Pflegeunterstützungsgeld, sondern eine sogenannte Betriebshilfe.

Diese wird gewährt:

  • für bis zu 10 Arbeitstage
  • bei einer akuten Pflegesituation

Ziel ist es, sicherzustellen, dass der landwirtschaftliche Betrieb in dieser Zeit weitergeführt werden kann.

Die Betriebshilfe wird nach § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte gewährt und ersetzt in diesem Fall das Pflegeunterstützungsgeld.


Wie lange wird Pflegeunterstützungsgeld gezahlt?

Das Pflegeunterstützungsgeld wird für bis zu 10 Arbeitstagen pro Jahr gewährt

Diese Zeit kannst du nutzen, um:

  • die Pflege zu organisieren (amb. Pflegedienst, Pflegeheim, etc.)
  • Gespräche zu führen
  • wichtige Entscheidungen zu treffen

Wichtig: Die 10 Tag können über das Jahr hinweg verteilt werden.

Die 10 Tage der Pflegeunterstützung können auf verschiedene nahe Angehörige verteilt werden und dürfen die Summe von 10 Tagen nicht übersteigen.


Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach deinem Einkommen. Entscheidend ist, ob in den letzten 12 Monaten vor dem Arbeitsausfall sogenannte Einmalzahlungen gezahlt wurden.

Höhe ohne Einmalzahlungen

Wenn du in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen erhalten hast (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), erhältst du 90 % deines tatsächlich ausgefallenen Nettoentgelts.

Höhe mit Einmalzahlungen

Wenn du in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit Einmalzahlungen erhalten hast, gilt:

  • Du erhältst 100 % deines tatsächlich ausgefallenen Nettoentgelts
  • Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch diese Einmalzahlung war.

Höchstbetrag

Maximal 135,63 € pro Tag (70% der Beitragsbemessungsgrenze)

(Stand: 2026)

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Abzüge

Auch wenn sich die Höhe am Netto orientiert, werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen:

  • Beiträge zur Rentenversicherung
  • Beiträge zur Krankenversicherung

Diese werden jeweils zur Hälfte getragen von:

  • dir
  • und der Pflegekasse bzw. privaten Pflege-Plichtversicherung

Wichtig:

  • Keine Beiträge zur Pflegeversicherung
  • Keine Einkommensteuer

Angenommen, das Nettoeinkommen beträgt 2.800 € im Monat.

1. Nettoeinkommen pro Tag

2.800 € / 30 Tage = 93,33 € pro Tag

2. Pflegeunterstützungsgeld (90 %)

93,33 € × 0,9 = 84,00 € pro Tag

3. Auszahlung für 6 Tage

84,00 € × 6 Tage = 504,00 €

Wichtig: Von diesem Betrag werden noch Sozialbeiträge abgezogen.


Wie beantragt man Pflegeunterstützungsgeld?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Der Antrag kann bei der zuständigen Pflegekasse heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden.

Wichtig ist:

  • eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegesituation
  • Nachweis, dass du der Arbeit fernbleibst
  • Arbeitgeber informieren
  • Bescheinigung bei der Pflegekasse des Pflegeempfängers einreichen

Der Antrag sollte möglichst schnell gestellt werden.

Im Attest müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name des Pflegeempfängers
  • Zeitraum der Arbeitsverhinderung
  • Ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit zur Sicherstellung oder Organisation der Pflege

Wann ist Pflegeunterstützungsgeld sinnvoll?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist besonders hilfreich:

  • direkt nach einem Krankenhausaufenthalt
  • bei plötzlicher Verschlechterung
  • wenn kurzfristig Entscheidungen getroffen werden müssen

Es schafft Zeit, um die Situation in Ruhe zu klären.


Verbindung zur Pflegeberatung

Gerade in dieser Phase entstehen viele Fragen:

  • Muss ein Pflegegrad beantragt werden?
  • MD-Begutachtung, Höherstufung, etc.
  • Welche Leistungen gibt es?
  • Was ist jetzt der nächste Schritt?

Eine Pflegeberatung kann helfen, diese Zeit sinnvoll zu nutzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.


Fazit

Das Pflegeunterstützungsgeld hilft, in einer akuten Situation handlungsfähig zu bleiben. Es verschafft Zeit, um die Pflege zu organisieren und die nächsten Schritte zu planen.


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Claudia Patelschick
01575 – 5926229
kontakt@deine-pflegeberaterin-rhein-sieg.de

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